Medizincontrolling: Aufgaben, Kennzahlen und Daten im Krankenhaus
Was das Medizincontrolling im Krankenhaus leistet, welche Regeln es gerade verändern, welche Kennzahlen es braucht und wie Daten und Automatisierung die Arbeit erleichtern.
Kurze Antwort
Medizincontrolling ist die Schnittstelle zwischen Medizin und Wirtschaft im Krankenhaus. Es sorgt dafür, dass Behandlungen vollständig dokumentiert, richtig kodiert und korrekt abgerechnet werden, verteidigt Rechnungen bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst und liefert die Leistungsdaten für Budgetverhandlungen und Planung. Mit Prüfquoten, Hybrid-DRG und den Leistungsgruppen der Krankenhausreform wird die Arbeit zunehmend datengetrieben.
Stand: November 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Kernaufgaben sind Kodierung, Fallbegleitung, Prüfmanagement, Erlössicherung und Leistungsplanung.
- Die Prüfquote nach § 275c SGB V belohnt gute Abrechnungsqualität: je weniger Beanstandungen, desto weniger Prüfungen.
- Hybrid-DRG nach § 115f SGB V vergüten ausgewählte Leistungen gleich, egal ob ambulant oder stationär.
- Ab 2028 erhalten Krankenhäuser ein Vorhaltebudget je zugewiesener Leistungsgruppe; Leistungsdaten je Leistungsgruppe werden damit zur Planungsgrundlage.
- Wer Kodierstand, Prüfergebnisse und Verweildauer täglich sieht, kann früher gegensteuern als mit Monatsberichten.
Was ist Medizincontrolling?
Kurze Antwort
Medizincontrolling verbindet medizinische Leistung und Erlös: Es sichert, dass erbrachte Leistungen richtig dokumentiert, kodiert und vergütet werden, und steuert die Leistungsentwicklung des Hauses.
Häufig wird es mit dem kaufmännischen Controlling oder der Patientenabrechnung verwechselt. Die Abgrenzung:
| Bereich | Schwerpunkt | Typische Fragen |
|---|---|---|
| Medizincontrolling | Dokumentation, Kodierung, Prüfungen, Leistungsplanung | Ist der Fall vollständig und richtig kodiert? Hält die Rechnung einer Prüfung stand? Welche Leistungen planen wir? |
| Finanz- und Unternehmenscontrolling | Budget, Kosten, Ergebnis, Investitionen | Wie entwickeln sich Erlöse und Kosten je Abteilung? Wo weichen wir vom Plan ab? |
| Patientenabrechnung | Rechnungsstellung und Zahlungseingang | Ist die Rechnung verschickt und bezahlt? Welche Kostenzusagen fehlen? |
| Qualitätsmanagement | Qualitätssicherung und Qualitätsindikatoren | Erfüllen wir die Qualitätsanforderungen und Mindestmengen? |
In kleinen Häusern liegen diese Aufgaben oft bei wenigen Personen, in großen Häusern und Verbünden gibt es eigene Abteilungen mit operativem und strategischem Medizincontrolling.
Welche Aufgaben hat das Medizincontrolling?
Kurze Antwort
Kodierung und Kodierqualität, Fallbegleitung, Prüfmanagement, Verweildauersteuerung, Vorbereitung der Budgetverhandlung, Strukturprüfungen und Leistungsplanung.
- Kodierung und Kodierqualität: Diagnosen nach ICD-10-GM und Prozeduren nach OPS so verschlüsseln, dass die DRG den tatsächlichen Aufwand abbildet; Kodierrichtlinien schulen und Stichproben prüfen.
- Fallbegleitung: Während des Aufenthalts auf fehlende Dokumentation, Verweildauergrenzen und Kostenübernahmen achten.
- Prüfmanagement: Anfragen des Medizinischen Dienstes fristgerecht beantworten, Unterlagen bereitstellen, Gutachten bewerten, Widerspruch oder Klage vorbereiten.
- Verweildauersteuerung: Kurz- und Langlieger früh erkennen und mit Stationen und Entlassmanagement abstimmen.
- Budget- und Entgeltverhandlung: Leistungsmengen, Casemix und Zusatzentgelte für die Verhandlung mit den Krankenkassen aufbereiten.
- Strukturprüfungen: Nachweise für Strukturmerkmale von OPS-Kodes und für die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen vorbereiten, die der Medizinische Dienst nach § 275a SGB V prüft.
- Leistungsplanung und Berichtswesen: Leistungsentwicklung je Fachabteilung und Leistungsgruppe auswerten, Szenarien rechnen, Geschäftsführung und Chefärzte informieren.
Was verändert sich gerade für das Medizincontrolling?
Kurze Antwort
Drei Regeln prägen die Arbeit: die Prüfquote mit Aufschlägen, die Hybrid-DRG und die Leistungsgruppen mit Vorhaltebudget.
| Regel | Inhalt | Bedeutung für das Medizincontrolling |
|---|---|---|
| Prüfquote, § 275c SGB V | Krankenkassen dürfen je Quartal bis zu 5, 10 oder 15 Prozent der Schlussrechnungen prüfen lassen – abhängig vom Anteil unbeanstandeter Prüfungen (60 Prozent oder mehr, 40 bis unter 60 Prozent, unter 40 Prozent) | Gute Kodierqualität senkt die Zahl künftiger Prüfungen. Unter 60 Prozent unbeanstandeter Prüfungen fällt seit 12.12.2024 ein Aufschlag von 400 Euro je beanstandeter Abrechnung an |
| Aufwandspauschale, § 275c SGB V | Führt eine Prüfung nicht zu einer Minderung, zahlt die Krankenkasse 300 Euro | Erfolgreich verteidigte Rechnungen sind auch wirtschaftlich relevant |
| Hybrid-DRG, § 115f SGB V | Gleiche Fallpauschale für ausgewählte Leistungen, ob ambulant oder stationär; ab 2026 mindestens eine Million Fälle jährlich, ab 2030 mindestens zwei Millionen | Fälle müssen nach Leistungsart und Erbringungsform neu ausgewertet werden; Prozesse für ambulante Erbringung werden wichtiger |
| Vorhaltebudget, § 6b KHEntgG | Ab 1. Januar 2028 erhält jedes Krankenhaus für jede zugewiesene Leistungsgruppe ein Vorhaltebudget, wenn es die Mindestvorhaltezahl erfüllt oder die Landesbehörde die Leistung für die Versorgung als zwingend erforderlich feststellt | Fallzahlen je Leistungsgruppe und Standort entscheiden über Erlöse; Mindestvorhaltezahlen müssen laufend beobachtet werden |
| Qualitätskriterien, § 275a SGB V | Der Medizinische Dienst prüft vor der Zuweisung von Leistungsgruppen die Qualitätskriterien je Standort | Nachweise zu Personal, Ausstattung und Strukturen müssen aktuell und abrufbar sein |
Welche Kennzahlen nutzt das Medizincontrolling?
Kurze Antwort
Kennzahlen zu Schweregrad und Erlös, Verweildauer, Kodierstand, Prüfungen und Leistungsgruppen – jeweils mit fester Definition und täglichem Stand.
| Kennzahl | Definition | Wozu |
|---|---|---|
| Casemix-Index | Summe der effektiven Bewertungsrelationen geteilt durch die Fallzahl | Schweregrad der Fälle, Vergleich mit Vorjahr und Plan |
| Verweildauer im Verhältnis zur mittleren Verweildauer | Tatsächliche Verweildauer gegen die mittlere Verweildauer des DRG-Katalogs | Abschläge bei Kurzliegern, Kosten bei Langliegern früh erkennen |
| Kodierstand | Anteil entlassener Fälle, die abschließend kodiert sind, und Zeit bis zur Kodierung | Liquidität und Rechnungsstellung |
| Offene Fälle | Entlassene, aber noch nicht abgerechnete Fälle mit Alter und Erlösvolumen | Erlösrisiko und Arbeitsplanung |
| Prüfquote und Anteil unbeanstandeter Prüfungen | Je Krankenkasse und Quartal, nach § 275c SGB V | Prognose der künftigen Prüfquote und möglicher Aufschläge |
| Ergebnis der Prüfungen | Erlösminderung je Prüfung, häufigste Prüfanlässe, Erfolgsquote im Widerspruch | Schwerpunkte für Kodierschulungen und Dokumentation |
| Fälle je Leistungsgruppe | Fallzahl je Leistungsgruppe und Standort gegen die Mindestvorhaltezahl | Sicherung des Vorhaltebudgets |
| Anteil Hybrid-DRG-Fälle | Fälle mit Leistungen aus dem Katalog nach § 115f, ambulant und stationär | Planung ambulanter Strukturen |
Wie diese Kennzahlen mit Finanz-, Personal- und Belegungsdaten in Dashboards zusammenkommen, beschreibt der Artikel Krankenhaus-Controlling mit Power BI.
Woher kommen die Daten, und wie gelingt die Auswertung?
Kurze Antwort
Aus dem KIS, der Kodiersoftware, den Datensätzen nach § 21 KHEntgG und § 301 SGB V und dem Prüfverfahren mit dem Medizinischen Dienst. Zusammengeführt in einer gemeinsamen Datenbasis werden daraus tägliche Auswertungen statt Monatslisten.
In vielen Häusern liegen die Zahlen des Medizincontrollings in mehreren Systemen und werden in Excel zusammengeführt. Das kostet Zeit und führt zu abweichenden Zahlen. Besser ist ein gemeinsames Datenmodell, in dem Fälle, DRG, Leistungsgruppen, Standorte und Prüfungen verbunden sind. Darauf lassen sich ein Arbeitsboard für offene Fälle und Prüfungen, ein Cockpit für die Fachabteilungen und Auswertungen für die Leistungsplanung bauen. Wie eine solche Datenplattform aufgebaut ist, zeigt der Artikel Microsoft Fabric im Krankenhaus.
Welche Rolle spielen KI und Automatisierung?
Kurze Antwort
KI kann Kodiervorschläge machen, Dokumentationslücken aufzeigen und prüfgefährdete Fälle priorisieren. Die Entscheidung bleibt beim Menschen.
- Kodierunterstützung: Vorschläge für Diagnosen und Prozeduren aus Arztbriefen, OP-Berichten und Befunden.
- Dokumentationshinweise: Hinweise auf fehlende Angaben, bevor der Fall entlassen wird.
- Prüfrisiko: Modelle, die aus früheren Prüfungen lernen, welche Fallkonstellationen häufig beanstandet werden.
- Prognosen: Fallzahlen je Leistungsgruppe und Verweildauer vorhersagen, siehe Predictive Analytics im Krankenhaus.
Für den Einsatz gelten Datenschutz, Schweigepflicht und die Anforderungen der KI-Verordnung; mehr dazu im Artikel KI im Krankenhaus.
Fazit
Das Medizincontrolling entscheidet mit darüber, ob ein Krankenhaus die Erlöse erhält, die seinen Leistungen entsprechen. Prüfquoten, Hybrid-DRG und Leistungsgruppen machen die Arbeit anspruchsvoller und zugleich messbarer. Wer Kodierstand, Prüfergebnisse und Leistungsgruppen täglich und mit einheitlichen Definitionen sieht, kann früher reagieren. Beim Aufbau von Datenmodell und Dashboards unterstützt Sie unsere Power BI Beratung, bei Prognosen und Datenplattform die Datenanalyse-Beratung.
Quellen
- § 275c SGB V – Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst. Bundesministerium der Justiz.
- § 275a SGB V – Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen und Qualitätsanforderungen im Krankenhaus. Bundesministerium der Justiz.
- § 115f SGB V – Spezielle sektorengleiche Vergütung. Bundesministerium der Justiz.
- § 6b KHEntgG – Vergütung eines Vorhaltebudgets. Bundesministerium der Justiz.
- § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Bundesministerium der Justiz.
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Fallpauschalen-Katalog und Kalkulation.
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