KI in der Pflege: Einsatzfelder, Recht und Einstieg

Wo künstliche Intelligenz Pflegekräfte in Krankenhaus und Langzeitpflege entlasten kann, wo ihre Grenzen liegen, welche Regeln für Datenschutz, Medizinprodukte und Mitbestimmung gelten und wie Einrichtungen den Einstieg schaffen.

Foto: Michael DeinhardGeschäftsführer, Berater und Trainer

Veröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

KI in der Pflege unterstützt Pflegekräfte in Krankenhaus, Altenpflege und ambulanter Pflege vor allem bei der Dokumentation (Spracheingabe, Zusammenfassungen), der Planung (Dienst- und Tourenplanung), der Risikoerkennung (Sturz, Dekubitus, Verschlechterung) und als Assistenz (Sensorik, Übersetzung). Sie ersetzt keine Pflegefachperson: Einschätzung und Verantwortung bleiben beim Menschen. Für den Einsatz gelten Datenschutz und Schweigepflicht, je nach Zweck das Medizinprodukterecht, die KI-Verordnung und die Mitbestimmung. Pflegeeinrichtungen können nach § 8 Abs. 8 SGB XI bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten.

Stand: November 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der größte Hebel ist die Dokumentation: Spracheingabe und automatische Zusammenfassungen sparen Schreibzeit.
  • Risikohinweise zu Sturz, Dekubitus oder Verschlechterung sind Unterstützung, keine Diagnose – und können ein Medizinprodukt sein.
  • Patientendaten gehören nicht in private KI-Konten; nur geprüfte Lösungen kommen in Frage.
  • Pflegende gehören von Anfang an in Auswahl und Erprobung – sonst scheitert jede Einführung an der Akzeptanz.
  • KI-Kompetenz ist nach der KI-Verordnung zu fördern; Schulungen sind zugleich förderfähig.

Wofür lässt sich KI in der Pflege einsetzen?

Kurze Antwort

In Dokumentation, Planung, Risikoerkennung, Assistenz und Kommunikation. Am weitesten verbreitet und am leichtesten einzuführen sind Anwendungen für Dokumentation und Planung.

Einsatzfeld Beispiele Nutzen Worauf achten?
Dokumentation Spracheingabe am Bett, Zusammenfassung von Pflegeberichten, Formulierungsvorschläge, Übergabeberichte weniger Schreibzeit, vollständigere Einträge Prüfung jedes Eintrags durch die Pflegefachperson, Datenschutz, Integration in die Pflegedokumentation
Planung Dienstplanung mit Wünschen und Qualifikationen, Tourenplanung im ambulanten Dienst, Belegungsprognosen fairere Pläne, weniger Leerlauf und Überstunden Mitbestimmung, Transparenz der Regeln, Arbeitszeitrecht
Risikoerkennung Hinweise auf Sturzrisiko, Dekubitusgefahr, Delir oder Verschlechterung aus Vitalwerten und Dokumentation frühere Reaktion Zweckbestimmung, gegebenenfalls Medizinprodukt; Fehlalarme; Entscheidung bleibt beim Menschen
Assistenz und Sensorik Sturzerkennung per Sensor, Bettausstiegsmeldung, Nachtüberwachung ohne Kamera Sicherheit, weniger unnötige Kontrollgänge Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner, Einwilligung, Fehlalarme
Kommunikation Übersetzung, Informationen in einfacher Sprache, Antworten auf häufige Fragen von Angehörigen Verständigung, Entlastung bei Routinefragen keine medizinischen Auskünfte durch KI ohne Prüfung
Lernen und Wissen Fragen zu Standards, Expertenstandards und Hausregeln an einen internen Assistenten schneller Zugriff auf Wissen nur geprüfte Quellen des Hauses, Aktualität

Wie KI im ganzen Krankenhaus eingesetzt wird, beschreibt der Artikel KI im Krankenhaus.

Was kann KI in der Pflege nicht?

Kurze Antwort

Beobachten, berühren, Beziehung aufbauen und Verantwortung übernehmen. KI arbeitet mit Daten – sie sieht nicht, wie es einem Menschen wirklich geht.

  • Fachliche Einschätzung: Ein Risikohinweis ersetzt nicht die pflegerische Beurteilung am Menschen.
  • Kontext: KI kennt Wünsche, Biografie und Tagesform nur, soweit sie dokumentiert sind.
  • Fehlerfreiheit: Sprachmodelle formulieren überzeugend, auch wenn Inhalte falsch oder erfunden sind. Jeder Eintrag braucht eine Prüfung.
  • Verantwortung: Für Dokumentation und Maßnahmen haften die Pflegefachperson und die Einrichtung, nicht die Software.

Welche Regeln gelten?

Kurze Antwort

Datenschutz und Schweigepflicht, je nach Zweck das Medizinprodukterecht, die KI-Verordnung mit der Pflicht zur KI-Kompetenz und die Mitbestimmung der Beschäftigtenvertretung.

Thema Regel Was das für die Pflege heißt
Datenschutz DSGVO, Art. 9; Auftragsverarbeitung Pflegedaten sind Gesundheitsdaten; nur freigegebene, geprüfte Systeme nutzen
Schweigepflicht § 203 StGB gilt auch für Pflegekräfte; keine Patientendaten in private KI-Dienste – mehr im Artikel ChatGPT im Krankenhaus
Cloud-Dienste § 393 SGB V Gesundheitsdaten in der Cloud nur mit Verarbeitung in der EU und aktuellem C5-Testat des Anbieters
Medizinprodukte Verordnung (EU) 2017/745 Software für Entscheidungen zu Diagnose oder Therapie einzelner Personen kann ein Medizinprodukt sein und braucht dann eine CE-Kennzeichnung
KI-Verordnung Art. 4; Hochrisiko-Regeln KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern; KI in Medizinprodukten gilt ab dem 2. August 2028 als hochriskant
Mitbestimmung § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Personalvertretungs- und Kirchenrecht Systeme, die Verhalten oder Leistung überwachen können, nur mit Beteiligung der Beschäftigtenvertretung

Welche Schulungspflichten die KI-Verordnung genau auslöst, erklärt der Artikel KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung.

Wie gelingt der Einstieg?

  1. Mit einem Problem beginnen, nicht mit einem Produkt: Wo verlieren Pflegende am meisten Zeit – Dokumentation, Übergabe, Planung?
  2. Pflege beteiligen: Pflegefachpersonen, Praxisanleitung und Stationsleitungen wählen mit aus und erproben.
  3. Rahmen klären: Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheit und Beschäftigtenvertretung früh einbinden; Zweckbestimmung und Medizinproduktestatus prüfen.
  4. Klein erproben: eine Station oder ein Wohnbereich, klare Ziele (etwa Schreibzeit je Schicht), feste Dauer.
  5. Schulen: Grundlagen, Regeln des Hauses und praktische Übungen vor dem Start – Schulungen sind nach § 8 Abs. 8 SGB XI förderfähig.
  6. Messen und anpassen: Zeitersparnis, Qualität der Dokumentation, Zufriedenheit der Pflegenden, Fehlalarme.
  7. Ausrollen und betreiben: Verantwortliche benennen, Rückmeldungen sammeln, Regeln aktualisieren.

Welche Förderung gibt es?

Kurze Antwort

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können nach § 8 Abs. 8 SGB XI bis 2030 einmalig einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent ihrer Ausgaben erhalten, höchstens 12.000 Euro – für digitale Ausrüstung, damit verbundene Schulungen und Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen.

Gefördert werden zum Beispiel Anwendungen, die Pflegekräfte entlasten, Arbeitsabläufe verbessern, das Qualitätsmanagement oder die IT-Sicherheit stärken. Die Einzelheiten regeln Richtlinien des GKV-Spitzenverbands; ausgezahlt wird über die Pflegekassen. Für Krankenhäuser gilt diese Förderung nicht.

Welche Schulungen passen?

Zielgruppe Passendes Angebot Format
Pflegefachpersonen, Praxisanleitung KI in der Pflege – Anwendungen, Arbeitsprozesse und digitale Assistenz 1 Tag
Pflegekräfte, selbstständig lernen AI+ Nurse Selbstlernkurs
Pflegedirektion, Einrichtungsleitung KI im Gesundheitswesen 1 Tag

Für ganze Einrichtungen stellen wir ein Schulungsprogramm nach Rollen zusammen – auch als Inhouse-Schulung. Alle KI-Seminare finden Sie unter KI-Schulungen für das Gesundheitswesen, Unterstützung bei Auswahl und Einführung in der KI-Beratung.

Fazit

KI kann Pflegekräfte spürbar entlasten – vor allem bei Dokumentation und Planung, zunehmend auch bei der frühen Erkennung von Risiken. Den Unterschied machen nicht die Werkzeuge, sondern die Einführung: Pflegende, die mitentscheiden, klare Regeln zu Datenschutz und Verantwortung, eine sorgfältige Erprobung und gute Schulung. Dann gewinnt die Pflege, was ihr am meisten fehlt: Zeit für die Menschen.

Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. § 8 SGB XI – Gemeinsame Verantwortung. Absatz 8, Bundesministerium der Justiz.
  2. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte. Absatz 1 Nr. 6, Bundesministerium der Justiz.
  3. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und Verordnung (EU) 2026/1744. Art. 4, Geltungsbeginn der Hochrisiko-Regeln.
  4. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR). Anhang VIII, Regel 11.
  5. § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz.
  6. § 393 SGB V – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen. Bundesministerium der Justiz.

Passende Schulungen

Vertiefen Sie das Thema mit Ihrem Team – im offenen Seminar oder als Inhouse-Schulung.

Häufige Fragen

Wie kann KI in der Pflege eingesetzt werden?

Vor allem in vier Bereichen: Dokumentation (Spracheingabe, Zusammenfassungen, Formulierungsvorschläge), Planung (Dienst- und Tourenplanung, Belegung), Risikoerkennung (Sturz, Dekubitus, Verschlechterung des Zustands) und Assistenz (Sensorik, Übersetzung, Kommunikation mit Angehörigen). Die fachliche Einschätzung und Verantwortung bleibt bei der Pflegefachperson.

Ersetzt KI Pflegekräfte?

Nein. KI kann Routinearbeit wie Dokumentation und Planung verkürzen und auf Risiken hinweisen. Beobachtung, Beziehung, Berührung, fachliche Einschätzung und Verantwortung bleiben Aufgaben der Pflegenden. Ziel ist mehr Zeit für die direkte Pflege, nicht weniger Personal.

Ist KI zur Sturz- oder Dekubitusprognose ein Medizinprodukt?

Das hängt von der Zweckbestimmung ab. Software, die Informationen für Entscheidungen zu Diagnose oder Therapie einzelner Personen liefert, kann ein Medizinprodukt sein und braucht dann eine CE-Kennzeichnung nach der Medizinprodukteverordnung. KI in Medizinprodukten gilt nach der KI-Verordnung zudem als hochriskant; diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2028.

Dürfen Pflegekräfte ChatGPT für die Dokumentation nutzen?

Nicht mit privaten Konten und nicht mit Patientendaten. Dafür kommen nur geprüfte Lösungen in Frage, die Datenschutz, Schweigepflicht und die Vorgaben für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen erfüllen. Ohne Patientendaten, etwa für Formulierungen in Aushängen oder Informationsblättern, kann die Einrichtung die Nutzung erlauben und regeln.

Gibt es Förderung für KI und Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen?

Ja. Nach § 8 Abs. 8 SGB XI erhalten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2019 bis 2030 einmalig einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 12.000 Euro, für digitale Ausrüstung, damit verbundene Schulungen und Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Ausgezahlt wird über die Pflegekassen.

Muss der Betriebsrat bei KI in der Pflege beteiligt werden?

Häufig ja. Systeme, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beziehungsweise dem jeweiligen Personalvertretungs- oder Kirchenrecht. Eine frühe Beteiligung erhöht zudem die Akzeptanz.

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