ChatGPT im Krankenhaus: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?
Ob Ärztinnen, Pflegekräfte und Verwaltung ChatGPT, Microsoft Copilot oder andere KI-Chats nutzen dürfen, was für Patientendaten gilt, welche Rolle Schweigepflicht und C5-Testat spielen und wie ein Krankenhaus den Einsatz sicher regelt.
Kurze Antwort
ChatGPT im Krankenhaus ist nicht grundsätzlich verboten – aber Patientendaten gehören nicht in private KI-Konten. Für Texte ohne personenbezogene und vertrauliche Daten kann ein Krankenhaus KI-Chats erlauben, wenn es ihren Einsatz regelt. Sobald Gesundheitsdaten verarbeitet werden, müssen DSGVO (Art. 9, Auftragsverarbeitung, Drittlandübermittlung), die Schweigepflicht nach § 203 StGB und die Vorgaben für Cloud-Dienste nach § 393 SGB V – einschließlich eines aktuellen C5-Testats – erfüllt sein. In Frage kommen dann nur geprüfte Unternehmenslösungen oder KI-Modelle in der eigenen Umgebung.
Stand: November 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte des Hauses sollte jede Lösung vor dem Einsatz prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Private Konten (ChatGPT Free oder Plus) sind für Patientendaten und vertrauliche Unterlagen tabu.
- Unternehmensversionen bieten Auftragsverarbeitung und schließen das Training mit Kundendaten standardmäßig aus – das allein genügt im Krankenhaus aber nicht.
- § 393 SGB V verlangt für Gesundheitsdaten in der Cloud unter anderem eine Verarbeitung in der EU und ein aktuelles C5-Testat (seit Juli 2025 Typ 2).
- Weglassen des Namens ist meist keine Anonymisierung.
- Lokal betriebene KI-Modelle sind für sensible Anwendungen oft der sicherste Weg.
- Ohne KI-Richtlinie und Schulung nutzen Beschäftigte KI trotzdem – nur ungeregelt.
Welche Regeln gelten?
Kurze Antwort
Vier Regelwerke greifen ineinander: Datenschutz-Grundverordnung, ärztliche und pflegerische Schweigepflicht, die Vorgaben für Cloud-Dienste im Sozialgesetzbuch und gegebenenfalls das Landeskrankenhausgesetz.
| Regel | Was sie verlangt | Folge für KI-Chats |
|---|---|---|
| DSGVO, Art. 9 | Gesundheitsdaten nur mit Rechtsgrundlage verarbeiten | Zweck und Rechtsgrundlage müssen für jede Nutzung feststehen |
| DSGVO, Art. 28 und 44 ff. | Auftragsverarbeitungsvertrag, Regeln für Übermittlungen in Drittländer | Vertrag mit dem Anbieter; Prüfung von Speicherort und Zugriffen aus Drittländern |
| § 203 StGB | Schweigepflicht für Ärzte, Pflege und weitere Berufe; Weitergabe an Dienstleister nur, wenn erforderlich und diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind | Ohne Geheimhaltungsverpflichtung des Anbieters ist die Eingabe von Patientendaten ein Risiko für die Beschäftigten selbst |
| § 393 SGB V | Gesundheitsdaten in der Cloud nur im Inland, der EU oder gleichgestellten Staaten, mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und aktuellem C5-Testat oder gleichwertigem Nachweis | Ein KI-Dienst ohne C5-Testat scheidet für Gesundheitsdaten in der Regel aus |
| Landeskrankenhausgesetz | je nach Land zusätzliche Vorgaben für Patientendaten und Auftragsverarbeitung | im jeweiligen Bundesland prüfen |
Hinzu kommen die KI-Verordnung mit der Pflicht zur KI-Kompetenz und – bei Systemen, die Leistung oder Verhalten von Beschäftigten erfassen können – die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung.
Welche Varianten gibt es, und was ist damit erlaubt?
Kurze Antwort
Je mehr Kontrolle das Krankenhaus über Vertrag, Speicherort und Betrieb hat, desto mehr ist möglich. Für Patientendaten kommen nur geprüfte Unternehmenslösungen oder Modelle in der eigenen Umgebung in Frage.
| Variante | Beispiele | Ohne Personenbezug (z. B. Formulierungen, Recherche) | Mit Patientendaten |
|---|---|---|---|
| Private Konten | ChatGPT Free oder Plus, private Konten anderer Anbieter | nur wenn die KI-Richtlinie es erlaubt; keine internen Dokumente | nein |
| Unternehmensversion eines KI-Chats | ChatGPT Business oder Enterprise, ChatGPT für das Gesundheitswesen, vergleichbare Angebote | ja, nach Freigabe | nur nach Prüfung von Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung, Speicherort und § 393 SGB V |
| KI im eigenen Microsoft-365-Mandanten | Microsoft 365 Copilot | ja, nach Freigabe | nur nach Prüfung von Konfiguration, Verträgen, Speicherort und § 393 SGB V |
| Spezialisierte Medizinlösungen | KI-Dokumentation, Spracherkennung mit KI | – | nach Prüfung; bei medizinischem Zweck zusätzlich Medizinprodukterecht |
| Modelle in der eigenen Umgebung | offene Sprachmodelle im eigenen Rechenzentrum oder in einer geprüften Umgebung des Hauses | ja | möglich, wenn Zweck, Rechtsgrundlage, Zugriffe und Protokollierung geregelt sind |
Zu den Unternehmensversionen: OpenAI gibt an, Daten aus ChatGPT Business, Enterprise, ChatGPT für das Gesundheitswesen und der API standardmäßig nicht zum Training zu verwenden, bietet einen Zusatz zur Auftragsverarbeitung an und verweist auf ein SOC-2-Typ-2-Audit. Ein C5-Testat nennt OpenAI auf seiner Datenschutzseite nicht (Stand 02.11.2026). Microsoft beschreibt für Microsoft 365 Copilot einen „Unternehmensdatenschutz“, bei dem Eingaben und Antworten im Mandanten verbleiben und nicht zum Training der Basismodelle genutzt werden. Für beide gilt: Die Angaben des Anbieters ersetzen nicht die Prüfung im eigenen Haus.
Warum ist „Name weglassen“ nicht genug?
Kurze Antwort
Weil sich Personen auch ohne Namen erkennen lassen – über Diagnose, Alter, Aufnahmedatum, Station oder seltene Befunde. Dann bleiben die Daten personenbezogen, und Datenschutz und Schweigepflicht gelten weiter.
Echte Anonymisierung von Patientendaten ist aufwendig: Alle Merkmale, die allein oder zusammen auf eine Person verweisen, müssen entfernt oder verallgemeinert werden. Für den Alltag heißt das: Für Texte mit Bezug zu konkreten Patientinnen und Patienten nur freigegebene, geprüfte Lösungen nutzen – auch wenn der Name fehlt.
Wofür können Krankenhäuser KI-Chats sinnvoll nutzen?
Ohne Patientendaten und nach Freigabe:
- Formulierungshilfe: E-Mails, Aushänge, Stellenanzeigen, Patienteninformationen in einfacher Sprache.
- Zusammenfassungen öffentlicher Leitlinien, Gesetze oder Fachartikel – mit Prüfung gegen das Original.
- Struktur und Ideen: Gliederungen für Konzepte, Schulungen, Präsentationen.
- Auswertungen anonymer oder zusammengefasster Zahlen, etwa für das Controlling – mehr im Artikel Microsoft Copilot im Krankenhaus.
Mit Patientendaten und nur in geprüften Lösungen:
- Arztbrief- und Berichtsentwürfe, die ärztlich geprüft und verantwortet werden.
- Pflegedokumentation per Spracheingabe – siehe KI in der Pflege.
- Zusammenfassung von Vorbefunden für die Aufnahme.
Checkliste: KI-Chats im Krankenhaus sicher einführen
- Bestand erfassen: Welche KI-Dienste nutzen Beschäftigte bereits – auch privat auf Dienstgeräten?
- KI-Richtlinie beschließen: erlaubte Werkzeuge, erlaubte und verbotene Daten, Prüfpflicht für Ergebnisse, Ansprechpersonen.
- Lösungen prüfen: Auftragsverarbeitungsvertrag, Geheimhaltungsverpflichtung nach § 203 StGB, Speicherort, Unterauftragnehmer, Drittlandzugriffe, C5-Testat nach § 393 SGB V, Löschfristen, Protokollierung.
- Datenschutz-Folgenabschätzung für Anwendungen mit Gesundheitsdaten durchführen.
- Technisch absichern: Anmeldung über die Unternehmensidentität, Sperre privater KI-Dienste im Klinikumnetz, wo nötig, Berechtigungen und Datenklassifizierung.
- Mitarbeitervertretung beteiligen, wenn Systeme Verhalten oder Leistung erfassen können.
- Schulen und dokumentieren: Grundschulung vor der Freigabe, Vertiefungen nach Rolle – das erfüllt zugleich die Pflicht zur KI-Kompetenz.
- Überprüfen: Nutzung, Vorfälle und neue Angebote regelmäßig bewerten.
Fazit
Ein pauschales Verbot von ChatGPT verhindert die Nutzung selten – es verlagert sie in private Konten. Besser ist ein klarer Rahmen: erlaubte Werkzeuge für Aufgaben ohne Patientendaten, geprüfte Lösungen oder eigene Modelle für sensible Anwendungen, eine verständliche KI-Richtlinie und geschulte Beschäftigte. So nutzen Krankenhäuser die Entlastung durch KI, ohne Schweigepflicht und Datenschutz zu riskieren.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Art. 9, 28, 35, 44 ff.
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz.
- § 393 SGB V – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen. Bundesministerium der Justiz.
- Kriterienkatalog C5. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz. Datenschutzkonferenz, Mai 2024.
- Enterprise-Datenschutz bei OpenAI. OpenAI, abgerufen am 02.11.2026.
- Unternehmensdatenschutz in Microsoft 365 Copilot. Microsoft Learn.
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