KI in der Arztpraxis: Einsatzfelder, Datenschutz und Einstieg
Wo KI Arztpraxen und MVZ heute entlastet, was Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht und KI-Verordnung verlangen, wann eine KI-Anwendung ein Medizinprodukt ist und wie Sie KI in der Praxis sicher einführen.
Kurze Antwort
KI in der Arztpraxis entlastet heute vor allem bei Dokumentation und Organisation: Sie transkribiert und fasst Arztgespräche zusammen, entwirft Briefe, nimmt Anrufe entgegen und hilft bei der Terminvergabe. Für Patientendaten gelten die DSGVO, die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB und für Cloud-Dienste § 393 SGB V; aus der KI-Verordnung kommen die Pflicht zur KI-Kompetenz und Transparenzpflichten hinzu. KI mit medizinischem Zweck darf nur als zugelassenes Medizinprodukt eingesetzt werden. Der sichere Einstieg beginnt mit klaren Regeln, geprüften Werkzeugen und geschulten Beschäftigten.
Stand: November 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die größten Entlastungen liegen in Dokumentation, Telefon, Terminvergabe und Schreibarbeit – nicht in Diagnose oder Therapie.
- Patientendaten gehören nicht in private KI-Konten; geprüfte Lösungen brauchen Auftragsverarbeitung, Geheimhaltungsverpflichtung und bei Cloud-Diensten ein C5-Testat.
- Patientinnen und Patienten müssen über den KI-Einsatz informiert werden; ein Telefonassistent muss als KI erkennbar sein.
- Seit Februar 2025 muss jede Praxis, die KI einsetzt, die KI-Kompetenz ihres Teams unterstützen.
- KI mit medizinischem Zweck ist ein Medizinprodukt; ChatGPT und ähnliche Chats sind es nicht.
- Die Verantwortung für Ergebnisse bleibt bei Ärztin oder Arzt.
Wo kann KI eine Arztpraxis entlasten?
Kurze Antwort
In wiederkehrenden Aufgaben rund um Sprache und Organisation: Dokumentation, Schreibarbeit, Telefon und Terminvergabe. Die KBV nennt außerdem Anwendungen zur Einschätzung von Befunden; diese sind Medizinprodukte und unterliegen eigenen Regeln.
| Einsatzfeld | Beispiele | Was Sie beachten sollten |
|---|---|---|
| Dokumentation | Transkription des Arztgesprächs, Entwurf des Eintrags in die Patientenakte, Zusammenfassung von Vorbefunden | Ergebnis vor dem Speichern prüfen; Anbindung an das Praxisverwaltungssystem klären |
| Schreibhilfe | Entwürfe für Arztbriefe, Befundberichte, Anträge und Stellungnahmen | ärztlich prüfen und verantworten; mit Patientendaten nur in geprüften Lösungen |
| Telefonassistenz | Anrufe annehmen, Anliegen erfassen, Rezept- und Überweisungswünsche aufnehmen, Rückrufe vorbereiten | als KI erkennbar machen; Notfälle sicher an Menschen weiterleiten |
| Terminvergabe | Terminwünsche einordnen, Erinnerungen, Umbuchungen | klare Regeln für dringende Anliegen; Datenschutz beim Buchungsdienst prüfen |
| Praxisorganisation | Dienstpläne, Ablaufbeschreibungen, Checklisten, Antworten auf häufige Fragen | meist ohne Patientendaten möglich |
| Kommunikation | Aushänge, Website-Texte, Patienteninformationen in einfacher Sprache | inhaltlich prüfen, besonders medizinische Aussagen |
Den größten Nutzen bringt KI dort, wo heute viel Zeit in Tippen, Telefonieren und Nacharbeiten fließt. Bei der Dokumentation entsteht der Text während oder nach dem Gespräch; die Ärztin prüft und ergänzt ihn, statt ihn selbst zu schreiben. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent Standardanliegen auf, sodass das Team am Empfang mehr Zeit für die Menschen in der Praxis hat.
Die Grenze ist klar: KI liefert Entwürfe und Vorschläge. Entscheidungen über Diagnose und Behandlung treffen Ärztinnen und Ärzte. Die KBV betont, dass die menschliche Letztaufsicht entscheidend ist und das größte Haftungsrisiko darin liegt, KI-Ergebnisse nicht zu kontrollieren.
Welche Datenschutzregeln gelten?
Kurze Antwort
Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Wer einen KI-Dienst mit Patientendaten nutzt, braucht eine Rechtsgrundlage, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine Prüfung von Speicherort und Drittlandzugriffen und, bei Cloud-Diensten, die Erfüllung von § 393 SGB V.
Für die Praxis heißt das:
- Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung für die Behandlung ist nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO möglich. Nutzt ein Anbieter die Daten auch für eigene Zwecke, etwa zum Training, reicht das nicht ohne Weiteres.
- Auftragsverarbeitung: Mit dem Anbieter ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Darin stehen Zweck, Löschfristen, Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen.
- Speicherort und Drittländer: Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet oder ist ein Zugriff aus Drittländern möglich, gelten die Regeln der Art. 44 ff. DSGVO.
- Cloud-Dienste: Nach § 393 SGB V dürfen Leistungserbringer Gesundheitsdaten nur in der Cloud verarbeiten, wenn die Verarbeitung im Inland, in der EU oder einem gleichgestellten Staat stattfindet, die verarbeitende Stelle eine Niederlassung im Inland hat und der Anbieter ein aktuelles C5-Testat oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegt. Auch die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verlangt in Anlage 1 bei Gesundheitsdaten in der Cloud ein C5-Testat. Details im Artikel § 393 SGB V: Cloud im Gesundheitswesen und C5-Testat.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Nach Art. 35 DSGVO ist sie bei voraussichtlich hohem Risiko nötig. Für einzelne Ärztinnen und Ärzte gilt die Verarbeitung von Patientendaten nach Erwägungsgrund 91 nicht als umfangreich; bei neuen Technologien wie KI sollten Sie die Frage trotzdem prüfen und das Ergebnis dokumentieren.
- Information: Patientinnen und Patienten sind nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren, also auch über eingesetzte KI-Dienste.
Wichtig ist der Unterschied zwischen privaten Konten und geprüften Lösungen. Private Konten von KI-Chats sind für Patientendaten ungeeignet, auch wenn der Name weggelassen wird: Über Diagnose, Alter, Datum oder seltene Merkmale lassen sich Personen oft wiedererkennen. Mehr dazu im Artikel ChatGPT im Krankenhaus: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?; die Regeln gelten für Praxen gleichermaßen.
Was bedeutet die Schweigepflicht für KI-Dienste?
Kurze Antwort
Wer Patientendaten an einen KI-Anbieter weitergibt, offenbart Geheimnisse im Sinne von § 203 StGB. Erlaubt ist das gegenüber Dienstleistern nur, soweit es für deren Tätigkeit erforderlich ist und die Praxis sie zur Geheimhaltung verpflichtet hat.
§ 203 Abs. 3 StGB erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Geheimnisse gegenüber „sonstigen Personen“ zu offenbaren, die an ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken – etwa IT-Dienstleistern –, soweit das erforderlich ist. Nach Abs. 4 macht sich aber strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass diese Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Für KI-Dienste heißt das:
- Vertrag prüfen: Enthält der Vertrag eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die auch Unterauftragnehmer einbezieht?
- Erforderlichkeit prüfen: Braucht der Dienst die Daten für seine Aufgabe? Wenn eine Funktion ohne Personenbezug auskommt, nutzen Sie sie ohne.
- Team schulen: Die Pflicht trifft die einzelne Ärztin und das Praxisteam. Wer Patientendaten in einen nicht freigegebenen Dienst kopiert, riskiert selbst einen Verstoß.
Die Schweigepflicht gilt neben der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag allein ersetzt die Geheimhaltungsverpflichtung nicht automatisch; beides sollte ausdrücklich geregelt sein.
Was verlangt die KI-Verordnung von Arztpraxen?
Kurze Antwort
Praxen, die KI einsetzen, sind Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Seit Februar 2025 müssen sie die KI-Kompetenz ihres Teams unterstützen; für Telefonassistenten und Chatbots gelten Transparenzpflichten. Die Hochrisiko-Regeln für KI in Medizinprodukten greifen ab August 2028.
| Pflicht | Inhalt | Gilt seit / ab |
|---|---|---|
| KI-Kompetenz (Art. 4) | Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals zu unterstützen, abhängig von Vorwissen, Aufgabe und Einsatzkontext; seit dem Digital Omnibus kein bestimmtes Niveau mehr garantiert | 2. Februar 2025, neu gefasst seit 27. Juli 2026 |
| Transparenz (Art. 50 Abs. 1) | KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass diese erkennen, dass sie mit einer KI kommunizieren – eine Pflicht des Anbieters, die die Praxis bei der Auswahl prüfen sollte | 2. August 2026 |
| Hochrisiko-KI in Medizinprodukten | zusätzliche Betreiberpflichten, etwa menschliche Aufsicht durch kompetente Personen und Nutzung nach Gebrauchsanweisung | 2. August 2028 (Verordnung (EU) 2026/1744) |
KI-Kompetenz heißt nicht, dass alle Beschäftigten Fachleute für KI werden müssen. Die KBV hält ein Grundverständnis der Funktionsweise für ausreichend. Sinnvoll ist eine kurze Grundschulung, bevor ein Werkzeug freigegeben wird: Was kann das System, wo macht es Fehler, welche Daten dürfen hinein, wer prüft das Ergebnis? Wie Einrichtungen die Pflicht praktisch umsetzen und dokumentieren, beschreibt der Artikel KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung.
Transparenz gegenüber Patientinnen und Patienten verlangt die KBV unabhängig davon: Der KI-Einsatz soll erkennbar sein, eine mündliche Erklärung reicht. Ein Telefonassistent sollte sich zu Beginn des Gesprächs als KI vorstellen. Bei medizinischer KI gehört der Hinweis in die Aufklärung.
Wann wird KI zum Medizinprodukt?
Kurze Antwort
Wenn der Hersteller ihr einen medizinischen Zweck gibt – etwa Diagnose, Überwachung oder Behandlungsempfehlungen für einzelne Patientinnen und Patienten. Dann muss sie als Medizinprodukt nach der MDR in Verkehr gebracht sein und darf nur im vorgesehenen Zweck genutzt werden.
Ob Software ein Medizinprodukt ist, entscheidet sich nach der Zweckbestimmung des Herstellers, wie sie sich aus Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung und Werbung ergibt. Nach den Hinweisen des BfArM gilt Software in der Regel als Medizinprodukt, wenn sie medizinisches Wissen mit patientenbezogenen Daten verknüpft, um für einzelne Patientinnen und Patienten Diagnose- oder Therapievorschläge zu machen. Software, die nur speichert, archiviert oder überträgt, fällt meist nicht darunter. Ein Hinweis wie „kein Medizinprodukt“ ändert nichts, wenn ein medizinischer Zweck ausgesagt oder nahegelegt wird.
Für die Praxis ergeben sich drei Fälle:
| Anwendung | Einordnung | Folge |
|---|---|---|
| Allgemeiner KI-Chat (z. B. ChatGPT) | kein Medizinprodukt | nicht für Diagnose oder Therapie nutzen, nur für allgemeine Aufgaben |
| Dokumentation, Telefon, Terminvergabe | in der Regel kein Medizinprodukt, solange keine medizinische Bewertung erfolgt | Datenschutz, Schweigepflicht und KI-Verordnung prüfen |
| Befundunterstützung, Risikoeinschätzung, Therapievorschläge | Medizinprodukt | nur mit CE-Kennzeichnung und im vom Hersteller vorgesehenen Zweck |
Achten Sie bei Dokumentationswerkzeugen auf Zusatzfunktionen: Schlägt ein System Diagnosen oder Kodierungen mit medizinischer Bewertung vor, kann sich die Einordnung ändern. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Zweckbestimmung und lassen Sie sich die Einordnung schriftlich bestätigen.
Wie führen Sie KI in der Praxis sicher ein?
Kurze Antwort
Mit einem klar umrissenen ersten Anwendungsfall, einer kurzen KI-Regel für das Team, einer Prüfung des Anbieters, einer Schulung vor der Freigabe und einer Auswertung nach einigen Wochen.
- Anwendungsfall wählen: Wo kostet heute Routinearbeit am meisten Zeit – Telefon, Dokumentation, Briefe? Beginnen Sie mit einem Bereich.
- Praxisregel festlegen: Welche Werkzeuge sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wer prüft Ergebnisse, wen fragt man bei Unklarheiten? Eine Seite genügt.
- Anbieter prüfen: Auftragsverarbeitungsvertrag, Geheimhaltungsverpflichtung nach § 203 StGB, Speicherort, Unterauftragnehmer, Nutzung der Daten zum Training, C5-Testat bei Cloud-Diensten, Einordnung als Medizinprodukt, Anbindung an das Praxisverwaltungssystem.
- Datenschutz dokumentieren: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ergänzen, Patienteninformation anpassen, Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen.
- IT-Sicherheit einbeziehen: Neue Dienste und Apps müssen zur IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV passen, etwa bei Zugängen, Updates und Cloud-Anforderungen.
- Team schulen: Grundschulung vor der Freigabe, Teilnahme dokumentieren – das unterstützt zugleich die Pflicht zur KI-Kompetenz.
- Testen und auswerten: Einige Wochen mit begrenztem Umfang, dann Zeitersparnis, Fehler und Rückmeldungen von Team und Patientinnen auswerten.
- Regelmäßig überprüfen: Neue Funktionen, Vertragsänderungen und neue Vorgaben im Blick behalten.
Bei Auswahl, Praxisregel und Einführung unterstützt Sie unsere KI-Beratung. Wir begleiten Organisation, Datenschutz, Sicherheit und Schulung; KI für Diagnose oder Therapie bieten wir nicht an. Einen Überblick über Einsatzfelder in größeren Einrichtungen gibt der Artikel KI im Krankenhaus.
Welche Schulungen helfen beim Einstieg?
Kurze Antwort
Für das ganze Team ein Überblick über KI im Gesundheitswesen, für Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte vertiefende Selbstlernkurse, für die Praxisleitung eine Datenschutzschulung.
| Aufgabe | Passendes Seminar | Dauer |
|---|---|---|
| Einsatzfelder, Grenzen und Voraussetzungen von KI im Gesundheitswesen verstehen | KI im Gesundheitswesen – Anwendungen, Gesundheitsdaten und digitale Infrastruktur | 1 Tag |
| KI-Grundlagen aus ärztlicher Sicht vertiefen, mit Zertifizierungsprüfung | AI+ Doctor | Selbstlernkurs (englisch) |
| KI-Werkzeuge für Empfang, Terminplanung und Verwaltung nutzen, mit Zertifizierungsprüfung | AI+ Medical Assistant | Selbstlernkurs (englisch) |
| Datenschutz bei KI-Diensten bewerten und dokumentieren | EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) | 3 Tage |
Eine kurze Grundschulung zur KI-Kompetenz lässt sich auch als Inhouse-Schulung für das Praxisteam durchführen. Alle Seminare zum Thema finden Sie unter Schulungen Künstliche Intelligenz.
Fazit
KI kann Arztpraxen dort entlasten, wo Zeit heute in Schreibarbeit, Dokumentation und Telefon verloren geht. Voraussetzung ist ein klarer Rahmen: geprüfte Werkzeuge mit Auftragsverarbeitung und Geheimhaltungsverpflichtung, informierte Patientinnen und Patienten, geschulte Beschäftigte und die ärztliche Prüfung jedes Ergebnisses. KI mit medizinischem Zweck gehört nur als Medizinprodukt in die Behandlung. Wer mit einem überschaubaren Anwendungsfall beginnt und ihn sorgfältig auswertet, gewinnt Erfahrung, ohne Schweigepflicht und Datenschutz zu riskieren.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Künstliche Intelligenz – Hinweise zum Einsatz in Praxen. Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- PraxisWissen: Künstliche Intelligenz – Hinweise zum Einsatz in Praxen. Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Art. 9, 13, 28, 35, 44 ff. und Erwägungsgrund 91.
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz.
- § 393 SGB V – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen. Bundesministerium der Justiz.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Art. 4 und Art. 50.
- Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“ zur KI-Verordnung). Neufassung von Art. 4, neue Fristen für Hochrisiko-KI.
- Guidance on Medical Apps – Differentiation. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukteverordnung, MDR). Art. 2 Nr. 1.
Passende Schulungen
Vertiefen Sie das Thema mit Ihrem Team – im offenen Seminar oder als Inhouse-Schulung.
- KI im Gesundheitswesen – Anwendungen, Gesundheitsdaten und digitale Infrastruktur1 Tag · nächster Termin 06.11.2026
- AI+ Doctor (AP 1101 Self-Paced Training)1 Tag · Termine auf Anfrage
- AI+ Medical Assistant (AP 5010 Self-Paced Training)1 Tag · Termine auf Anfrage
- EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)3 Tage · nächster Termin 09.–11.11.2026
- Alle Seminare: Künstliche IntelligenzTermine, Inhalte und Inhouse-Angebote