KRITIS und NIS2 im Gesundheitswesen
Welche Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen unter NIS2 und KRITIS fallen, welche Pflichten seit Dezember 2025 gelten und wie die Geschäftsleitung jetzt vorgehen sollte.
Kurze Antwort
KRITIS und NIS2 im Gesundheitswesen bezeichnen die gesetzlichen Pflichten zur Cybersicherheit und Resilienz von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz: Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz fallen als wichtige, ab 250 Beschäftigten als besonders wichtige Einrichtungen unter das BSI-Gesetz. Unabhängig davon verpflichtet § 391 SGB V alle Krankenhäuser zu IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Krankenhäuser dürften wegen ihrer Größe mindestens als wichtige, viele als besonders wichtige Einrichtung gelten.
- Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30 BSIG, Meldungen nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat, Verantwortung und Schulung der Geschäftsleitung.
- Für alle Krankenhäuser gilt § 391 SGB V; der B3S Krankenhaus ist ein anerkannter Weg, ihn zu erfüllen.
- Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt seit März 2026 die physische Resilienz.
Wer ist im Gesundheitswesen von NIS2 betroffen?
Kurze Antwort
Betroffen sind Einrichtungen des Sektors Gesundheit ab einer bestimmten Größe sowie alle Betreiber kritischer Anlagen. Für Krankenhäuser sind vor allem Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme entscheidend.
Einstufung nach § 28 BSIG
| Kategorie | Kriterien (Sektor Gesundheit) |
|---|---|
| Besonders wichtige Einrichtung | Betreiber kritischer Anlagen, oder mindestens 250 Beschäftigte, oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme |
| Wichtige Einrichtung | Mindestens 50 Beschäftigte, oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme |
| Nicht erfasst | Kleinere Einrichtungen unterhalb dieser Schwellen (für Krankenhäuser gilt trotzdem § 391 SGB V) |
Als kritische Anlagen galten im Gesundheitsbereich nach der bisherigen BSI-Kritisverordnung unter anderem Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr. Ob ein Haus erfasst ist, sollte anhand der aktuellen Verordnung geprüft werden.
Welche Pflichten bringt das NIS2-Umsetzungsgesetz?
Kurze Antwort
Registrierung beim BSI, angemessene Risikomanagementmaßnahmen, fristgerechte Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für Umsetzung, Überwachung und eigene Schulung.
Registrierung
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren. Für Einrichtungen, die schon beim Inkrafttreten betroffen waren, galt eine Frist von drei Monaten. Wer die Registrierung noch nicht erledigt hat, sollte dies umgehend nachholen.
Risikomanagement (§ 30 BSIG)
Gefordert sind geeignete, verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen, unter anderem zu Risikoanalyse, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup- und Krisenmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Schwachstellenmanagement, Kryptografie, Zugriffskontrolle, Mehr-Faktor-Authentifizierung sowie Schulungen und Cyberhygiene.
Meldepflichten (§ 32 BSIG)
| Meldung | Frist |
|---|---|
| Frühe Erstmeldung | spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls |
| Meldung mit erster Bewertung | spätestens 72 Stunden nach Kenntnis |
| Abschlussmeldung | spätestens einen Monat nach der Meldung, bei laufenden Vorfällen zunächst eine Fortschrittsmeldung |
Geschäftsleitung (§ 38 BSIG)
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet sie der Einrichtung. Außerdem muss sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Risiken und Risikomanagementpraktiken beurteilen zu können.
Wie hängen § 391 SGB V, NIS2 und B3S zusammen?
Kurze Antwort
§ 391 SGB V gilt für alle Krankenhäuser, die nicht ohnehin als Betreiber kritischer Anlagen Pflichten nach dem BSI-Gesetz haben. Er verlangt Vorkehrungen nach dem Stand der Technik und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten. Der B3S Krankenhaus ist ein vom BSI als geeignet festgestellter Standard, mit dem diese Pflichten erfüllt werden können.
Für Häuser, die zusätzlich als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter das BSI-Gesetz fallen, ist der B3S eine gute Grundlage für das Informationssicherheitsmanagement. Er deckt die NIS2-Anforderungen jedoch nicht automatisch vollständig ab. Registrierung, Meldewege und die Pflichten der Geschäftsleitung sollten deshalb gesondert geprüft werden.
Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?
Kurze Antwort
Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten und regelt die physische Resilienz kritischer Anlagen – also den Schutz vor Ereignissen wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Stromausfällen. Es ergänzt das BSI-Gesetz, das die Cybersicherheit regelt.
Welche Anlagen erfasst sind, wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Erst danach beginnen die Fristen für die Registrierung auf der gemeinsamen Plattform von BBK und BSI. Krankenhäuser sollten die Entwicklung verfolgen und Risikoanalysen für Stromversorgung, Wasser, Gebäude und Lieferketten bereits jetzt mit der IT-Sicherheit verzahnen.
Was sollten Krankenhäuser jetzt tun?
- Betroffenheit dokumentieren: Einstufung nach § 28 BSIG und Prüfung als kritische Anlage festhalten. Eine erste Orientierung gibt unser NIS2-Check für Gesundheitseinrichtungen.
- Registrierung prüfen: Ist die Einrichtung beim BSI registriert und sind Kontaktdaten aktuell?
- Lücken analysieren: Abgleich des bestehenden ISMS, zum Beispiel nach B3S, mit den Anforderungen aus § 30 BSIG.
- Meldeprozess aufsetzen: Wer erkennt, bewertet und meldet einen Vorfall innerhalb von 24 und 72 Stunden – auch nachts und am Wochenende?
- Lieferkette absichern: Anforderungen an Dienstleister und Hersteller in Verträge aufnehmen.
- Geschäftsleitung schulen: Regelmäßige Schulungen planen und dokumentieren.
- Üben und berichten: Notfallübungen, Kennzahlen und regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung.
Fazit
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz ist Cybersicherheit im Gesundheitswesen endgültig Chefsache geworden. Die meisten Krankenhäuser sind betroffen, die Pflichten gelten bereits. Wer Betroffenheit, Registrierung, Meldeprozess und Schulung der Geschäftsleitung geklärt hat und sein ISMS auf B3S-Basis weiterentwickelt, ist gut aufgestellt – auch für die kommenden Anforderungen aus dem KRITIS-Dachgesetz.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes. §§ 28, 30, 32 und 38.
- § 391 SGB V – IT-Sicherheit in Krankenhäusern. Bundesministerium der Justiz.
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie). Amtsblatt der Europäischen Union.
- KRITIS-Dachgesetz: Stärkerer Schutz kritischer Infrastrukturen. Bundesregierung.
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